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Was Sie wissen sollten

 

Personenwagen (PW) oder Kleinbus?

  • Fahrzeuge bis total 9 Plätze gehören zu den Personenwagen.
  • Fahrzeuge ab 10 Plätzen total gehören zu den Kleinbussen oder Gesellschaftswagen.

 

Personenwagen

Die Markt-Auswahl bei Personenwagen ist sicher sehr gross und deckt viele Bedürfnisse ab. Wir können Ihnen unsere Kenntnisse für eine VIP-Limousine, ein fahrendes Büro oder ein Konferenz-Fahrzeug zur Verfügung stellen.

Gesetzliche Bestimmungen (Führerschein + Fahrzeug)
  • Personen, die den PW-Führerschein (Kat. B) nach dem 1. April 2003 oder im Ausland erworben haben, dürfen ein Fahrzeug bis maximal 9 Sitzplätze und 3,5 Tonnen Gesamtgewicht lenken. Ab einem Alter von 21 Jahren und einem Jahr Fahrpraxis kann eine zusätzliche Prüfung abgelegt werden (D1). Damit können dann Fahrzeuge mit total 17 Plätzen über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht gelenkt werden (nicht berufsmässiger Transport).

  • Personen, die vor dem 1. April 2003 den PW-Führerschein erworben haben, bekamen die Kategorie D1 "geschenkt" und dürfen in der Schweiz Fahrzeuge bis max. 3,5 Tonnen Gesamtgewicht und total 17 Sitzen inkl. Fahrer lenken. In der EU dürfen mit diesem Ausweis keine Busse über 9 Plätze gefahren werden!

    Seit 1.9.2013 müssen auch diese Fahrer, sofern sie nicht privat unterwegs sind, 5 Tage Ausbildungskurse absolvieren und erhalten dann einen Fähigkeitsausweis, welcher 5 Jahre Gültigkeit hat.

    Mehr Infos zu den gesetzlichen Bestimmungen finden Sie auf der Website von:  Cambus.ch

  • Bei Fahrzeugen über 17 Plätzen total, wird ein Führerschein der Kat. D (Car) benötigt.

 

Kleinbusse und kleine Gesellschaftswagen

Hier gilt es grundsätzlich, Ihre Bedürfnisse beim Basisfahrzeug zu bestimmen, was nachher eine entscheidende Auswahlhilfe für die Beschaffung darstellt. Bei der Wunschliste für den Innen-Ausbau sind vor allem die Innenmasse und die Nutzlast zu beachten, welche die mögliche Platzzahl massgeblich beeinflussen.

 

Wichtig:

  • Bei Gesellschaftswagen müssen zwei Notausgänge vorhanden sein.

  • Kleinbusse und Gesellschaftswagen sind auf max. 100 km/h begrenzt.

  • Einen Fahrtenschreiber braucht es:

    • Bei Fahrten ins Ausland

    • bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht

    • bei berufsmässigem Personentransport


 

Welcher Führerschein wird benötigt?

Der Führerschein des oder der Lenker (falls es mehrere sind) bestimmt, welche Fahrzeug-Kategorien gelenkt werden dürfen.

Die Übersicht "Ausweiskategorien" verschafft Ihnen Klarheit.